Eigentümer und Makler müssen bei Verkauf und Neuvermietung von Gebäuden dem Interessenten unaufgefordert einen Gebäude Energieausweis zugänglich machen.
Verkauf und Vermietung nur mit Ausweis!
Die Vorlagepflicht ist gesetzlich geregelt. Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht droht dem Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit und ein damit verbundenes Bußgeld.
Leistungen für den Eigentümer: