ENERGIEAUSWEIS

 



Eigentümer und Makler müssen bei Verkauf und Neuvermietung von Gebäuden dem Interessenten unaufgefordert einen Gebäude Energieausweis zugänglich machen.


Verkauf und Vermietung nur mit Ausweis!
Die Vorlagepflicht ist gesetzlich geregelt. Bei Nichterfüllung der Vorlagepflicht droht dem Eigentümer eine Ordnungswidrigkeit und ein damit verbundenes Bußgeld.


Leistungen für den Eigentümer:

  • Rechtssichere Ausweise
  • 10 Jahre gültig 
  • Inkl. Vor-Ort Termin
  • Für Wohngebäude
  • Kompetente, persönliche Beratung
  • Klare Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes
  • Ausweisversand innerhalb von 7 Tage